Sparen Sie jetzt über 5.000 € beim Kauf oder Leasing des neues smart forfour electric drive! Damit setzen Sie ein Zeichen für die Umwelt und schonen Ihren Geldbeutel – denn Sie leasen den schicken Stadtflitzer schon für 98,00 € im Monat, bei einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Gesamtlaufleistung von 40.000 km*.
Umweltbonus und Umtauschprämie clever kombinieren – über 5.000 € Bonus sichern!
Den Wert Ihres EU1 bis EU3-Diesel-Fahrzeugs schreiben wir Ihnen gut, wenn Sie es der Verwertung zuführen. Ein unabhängiger Gutachter (Dekra, TÜV) schätzt den Wert Ihres Gebrauchten. EU4-Diesel-Fahrzeuge nehmen wir in Zahlung und reduzieren den Kaufpreis Ihres neuen smart electric drive entsprechend.
[1] Beispiel: Leasing-Angebot für Ihren smart forfour electric drive - gilt nur noch bis 30.9.2017!
Laufzeit: | 48 Monate |
Gesamtlaufleistung: |
44.000 km |
Kaufpreis ab Werk brutto: |
22.600 € |
Herstelleranteil Umweltbonus brutto: |
- 2.380 € |
Kaufpreis brutto: |
20.220 € |
Leasing-Sonderzahlung: |
3.000 € [2] |
Wertausgleich Alt-Fahrzeug: |
1.250 € [3] |
Sollzins gebunden, p.a.: |
- 3,05 % |
Effektiver Jahreszins: |
- 3,00 % |
48 mtl. Leasingraten inkl. GAP-Unterdeckungsschutz á: | 98 € |
[2] 1.000 € Umtauschprämie + 2000 € Umweltbonus Bund
[3] 1.250 € beispielhafter Wert Ihres Diesel-Gebrauchtfahrzeugs (EU1-EU4)
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 13,1
CO2-Emission: 0
Effizienzklasse: A+
Abbildung enthält Sonderausstattung

Ablauf und Bedingungen für die Nutzung der Umtauschprämie:
- Gilt für alle Kundengruppen bei Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines smart Neufahrzeugs
- Als Neuwagen kommen alle smart EU6-Norm Fahrzeuge und die smart electric drive Modelle in Frage
- Gültig für Bestellfahrzeuge und Vorratsfahrzeuge
- Die Umtauschprämie kann mit dem BAFA-Bonus (Umweltbonus) kombiniert werden
- Auftragseingang: bis spätestens 30.09.2017
- Berechnete Lieferung: spätestens am 31.03.2018
Inzahlungnahme des gebrauchten Dieselfahrzeuges (EU4) (markenunabhängig) - Verwertung des gebrauchten Dieselfahrzeuges (EU3 oder älter) (markenunabhängig)
- Das Diesel-Gebrauchtfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages mindestens 6 Monate durchgehend auf den identischen Halter, der das Neufahrzeug erwirbt, zugelassen gewesen sein (Zulassung und Wohnsitz in Deutschland)
- Wir beauftragen ein Wertgutachten über das Gebrauchtfahrzeug durch den TÜV in unserem Haus. Die Bewertung
erfolgt zum Händlereinkaufswert. Sie müssen das Fahrzeug nach dem Wertgutachten selbst verwerten lassen.
- Die Nachweise zwecks Beantragung des Wertausgleichs sind an uns zu übergeben. Die Verwertung muss durch einen Demontagebetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung erfolgen. Der Demontagebetrieb muss die Verwertung anhand des Verwerternachweises nach § 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung bestätigen
- Gültig solange der Vorrat reicht
- Änderungen der Bedingungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.